Sail & Relax | AGB2016-12-22T13:40:04+00:00

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Yachtcharter-Service Andreas Werland

Das Vertragsverhältnis wird zwischen Ihnen als Kunden und Andreas Werland, nachfolgend Veranstalter genannt, auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie die AGB an.

  1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Törnvertrages verbindlich an. Für uns wird der Törnvertrag verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung bestätigen und die Anzahlung von Ihnen in Höhe von ca. 50% des Törnpreises bei uns eingegangen ist.
  2. Der Restbetrag in Höhe von 50% des Törnpreises ist spätestens 2 Monate vor Antritt der Reise ohne weitere Zahlungsaufforderung zu überweisen. Sollte die Restzahlung nicht bis vier Wochen vor Törnbeginn bei uns eingehen, können wir vom Vertrag zurücktreten und ersatzweise die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen.
  3. Der Unterzeichnende/Teilnehmer erkennt durch seine Unterschrift/Bestätigung der AGB bei der Buchung diese AGB an. Er erkennt an, dass es sich bei dem gebuchten Segeltörn nicht um eine Pauschalreise handelt, sondern dass er Crewmitglied auf einem Segelschiff (Ausbildungsschiff) ist und an einem Segeltörn mit sportlichem Charakter teilnimmt und keinen Beförderungsvertrag abschließt. Der Törnpreis beinhaltet das Recht auf Mitbenutzung des Schiffes und der Dienstleistung des Skippers.
  4. Die Beteiligung an einem Segeltörn oder einer Ausbildungsfahrt ist eine sportliche Freizeitaktivität. Hieran teilnehmen kann nur, wer körperlich und geistig gesund ist, keine ansteckenden Krankheiten hat und mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser schwimmen kann. Eine Teilnahme unter Medikamenteneinfluss oder sonstigen Mitteln, die die Reaktionsfähigkeit, den Gleichgewichtssinn o.ä. beeinträchtigen, ist nicht möglich. Dieses gilt auch für Krankheitsbilder, die die genannten Beeinträchtigungen hervorrufen. Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen des Schiffsführers und des Teilnehmers, birgt eine Seesegelreise immer ein Restrisiko. Der Teilnehmer ist sich dessen bewusst und hält den Veranstalter von Ersatzansprüchen frei.
  5. Segelreisen und Ausbildungsfahrten sind keine Pauschalreisen. Der Törnpreis enthält keine Kosten für An-/Abreise, Verpflegung, Treibstoff, Hafengebühren oder andere durch die Reise entstehende Kosten. Aus einer gemeinsamen Bordkasse, in die alle Törnteilnehmer außer dem Skipper einzahlen, werden z.B. Treibstoff, Verpflegung, Hafengebühren, Reinigung des Fäkalientanks u.ä. beglichen. Überschüsse der Bordkasse werden am Ende eines Törns wieder ausbezahlt. Die Bordkasse wird durch einen an Bord zu bestimmenden Teilnehmer der Crew geführt. Der Skipper wird aus der Bordkasse freigehalten.
  6. An- und Abreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Für die rechtzeitige Anreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich. Sollte feststehen, dass ein Teilnehmer sich verspätet, sollte dieser frühzeitig den Skipper darüber in Kenntnis setzen, um einen reibungslosen Ablaufabzustimmen. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, so hat er die Folgen selbst zu tragen. Der Skipper ist nicht verpflichtet, auf verspätete Teilnehmer zu warten. Ein Schadensersatzanspruch wegen eigener Verspätung der Teilnehmer besteht nicht.
  7. Im Sinne einer professionell gewarteten Yacht sind Mängel jeglicher Art dem Schiffsführer umgehend mitzuteilen. Sollte es Beanstandungen geben, müssen diese noch während des Törns schriftlich niedergelegt und dem Schiffsführer vor der Abreise ausgehändigt werden. Spätere Beschwerden sind nicht relevant. Sollten Schadenersatzansprüche berechtigt sein, darf die maximale Forderung den individuell bezahlten Törnpreis des Kunden nicht überschreiten, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Schiffsführers vor.
  8. Die Yacht ist Vollkasko und Haftpflicht versichert. Der Törnteilnehmer haftet jedoch für von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, eventuelle Schadensrechnungen werden sofort vor Ort beglichen.
  9. Sollten Sie Ihre Reiseplanung nicht einhalten können, teilen Sie uns Ihren Rücktritt bitte unverzüglich mit. Die Rücktrittskosten betragen: bis sechs Monate vor Törnbeginn 50% der Törnkosten, bis 3 Monate vor Törnbeginn 75% der Törnkosten, danach 100% der Törnkosten. Bei erfolgter Ersatzbuchung erstatten wir Ihnen den Törnpreis abzüglich 10% Bearbeitungsgebühr zurück. Um Sie und uns vor nicht vorhersehbaren Reisehindernissen zu schützen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisekosten-Rücktrittsversicherung.
  10. Bis zum Törnbeginn können Sie sich durch eine Ersatzperson vertreten lassen. Von unserer Seite kann dem Wechsel widersprochen werden, wenn die Ersatzperson den besonderen Törnanforderungen nicht genügt. Die Ersatzperson tritt an Ihrer Stelle für alle Rechte und Pflichten in den Vertrag ein.
  11. Ein Teilnehmer, der einen bereits begonnenen Törn abbricht, hat keinen Anspruch auf Erstattung des Törnpreises, auch nicht anteilig.
  12. Den Anweisungen des Schiffsführers ist aus Gründen der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Ein Teilnehmer, der durch sein Verhalten seine oder die Sicherheit der Crew an Bord gefährdet, kann von der weiteren Törnteilnahme ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Teilnehmer vertragsbrüchig wird und den Anordnungen des Schiffsführers wiederholt nicht nachkommt. In diesem Fall bestehen für den betroffenen Teilnehmer keine weiteren Rechtsansprüche, der Vertag erlischt. Für entstehende Folgekosten übernehmen wir keine Haftung.
  13. Treten außergewöhnliche Umstände ein, z.B. mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes, Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnung, Streik, innere Unruhen, Krieg oder andere schwerwiegende Ereignisse, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen wird der volle Törnpreis zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  14. Abweichungen im Törnverlauf und in der Ausrüstung ergeben nur dann ein Recht auf entsprechende Minderung der Törnkosten, wenn sie grob fahrlässig herbeigeführt wurden und eine wesentliche Minderung des Törns darstellen. Einzelne Ausrüstungsgegenstände können gegenüber unseren Angaben abweichen. Dies stellt keine Minderung der Leistung dar. Kann das Schiff aus einem der genannten Gründe nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, so kann der Teilnehmer nach zwei Tagen den Vertrag kündigen. Er erhält in diesem Fall die vollen Törnkosten erstattet. Die Frist rechnet ab 12 Uhr des ersten Törntages bis zu einer Überliegezeit von zwei Tagen. Eine anteilige Erstattung der Törnkosten kann der Teilnehmer erhalten, wenn das Schiff durch Havarie, Ausfall oder Beschädigung einer wesentlichen Bordeinrichtung länger als zwei Tage überliegt, gerechnet ab 12 Uhr des ersten Törnausfalltages.
  15. Eine Haftung für Abbruch oder Verlegung des Törns ist ausgeschlossen, wenn dies durch höhere Gewalt, Revolution, Streik, politische Unruhen oder durch Eingriffe von hoher Hand hervorgerufen wird. Verlangt die Sicherheit von Schiff und Teilnehmern eine Änderung in Umfang und / oder Durchführung des Törns, so begründet dies keinen Ersatz- oder Minderungsanspruch.
  16. Alle Prüfungen werden bei den zuständigen Prüfungskommissionen angemeldet und von diesen in eigener Verantwortung durchgeführt. Für ausfallende Prüfungen oder vom Prüfungsausschuss verschobene Prüfungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Eine Minderung des Törnpreises oder weitere Ansprüche sind gegenüber dem Veranstalter nicht möglich. Der Teilnehmer ist für seine rechtzeitige Anmeldung beim dem Prüfungsausschuss selber verantwortlich.
  17. Die Prüfungs-/Behördengebühren sind im Preis nicht enthalten. Diese werden von den zuständigen Behörden bzw. Prüfungsausschüssen von den Teilnehmern direkt erhoben. Die Prüfungskommissionen erheben Spesen, die auf die angemeldeten Prüflinge aufgeteilt und zu begleichen sind. Diese Zahlung der Spesen wird in der Regel am Prüfungstag geleistet. Rücktritte von Prüfungen sind im Rahmen der jeweils gültigen Prüfungsordnung möglich. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des rücktretenden Kandidaten und richten sich nach den geltenden Prüfungsordnungen.
  18. Alle Kosten, die aus der Nichtbefolgung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Drogen-, und Gesundheitsvorschriften entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des verursachenden Teilnehmers, ebenso die daraus entstehenden Kosten für entstandenen Schaden.
  19. Foto- und Filmmaterial, das während des Aufenthaltes entsteht, darf durch den Veranstalter für Werbezwecke (z. B. Website, Flyer) genutzt werden. Ein Widerspruch ist möglich, muss aber dem Skipper bei Beginn des Törns schriftlich mitgeteilt werden.
  20. Bei Ungültigkeit einer einzelnen Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Mündliche Absprachen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Gerichtsstand ist Mannheim.

Stand 1.November 2016